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hendrik4u
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Themenstarter
- Registriert seit
- 08.08.2012
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Hallo zusammen, folgender kurioser Fall:
AG soll Betriebrente an AN zahlen, weiß aber -trotz mehrfacher Aufforderung nach § 202 SGB V - nicht, ob und bei wem der AN krankenversichert ist (gibt keine Rückantwort). Deshalb weiß AG auch nicht, ob und in welcher Höhe er die Auszahlung der Rente mindern soll; er möchte schließlich nicht nachzahlen, wenn später doch noch eine KraVersicherung auftaucht...
Wie soll sich der AG nun verhalten ?
Soll er einen Pauschalbetrag einbehalten, fall sich später die KraV meldet ? Soll er die Rente voll oder gar nicht auszahlen ?
Kann die KraV überhaupt später noch von ihm eine Nachzahlung verlangen ?
Ist das gesetzlich geregelt ?
Wäre schön, wenn ihr mir da weiterhelft..
Grüße
AG soll Betriebrente an AN zahlen, weiß aber -trotz mehrfacher Aufforderung nach § 202 SGB V - nicht, ob und bei wem der AN krankenversichert ist (gibt keine Rückantwort). Deshalb weiß AG auch nicht, ob und in welcher Höhe er die Auszahlung der Rente mindern soll; er möchte schließlich nicht nachzahlen, wenn später doch noch eine KraVersicherung auftaucht...
Wie soll sich der AG nun verhalten ?
Soll er einen Pauschalbetrag einbehalten, fall sich später die KraV meldet ? Soll er die Rente voll oder gar nicht auszahlen ?
Kann die KraV überhaupt später noch von ihm eine Nachzahlung verlangen ?
Ist das gesetzlich geregelt ?
Wäre schön, wenn ihr mir da weiterhelft..
Grüße