Meine Einschätzung:
Das Grundstück hat im Jahre 1977 einen Wert von x,xx DM gehabt. Sie haben es geschenkt bekommen, die anderen Erbberechtigten hätten aber einen Anteil y.yy DM davon bekommen sollen. Ihre anteilige Auszahlung wurde in die Zukunft verlegt.
Möglichkeit 1:
Im Jahre 1977 hätten Sie direkt an die anderen Erbberechtigten den anteiligen Wertanteil an die anderen Erbberechtigten auszahlen können.
Möglichkeit 2:
Sie haben in 1977 nichts an die anderen Erbberechtigten gezahlt, sind also in Verzug, so dass die anderen nun den damaligen Wertanteil plus Verzugszins seit 1977 beanspruchen können.
Möglichkeit 3:
Sie nehmen den Wert des Grundtückes von heute und zahlen nun den entsprechenden Anteil aus. Erträge und Aufwendungen der letzten Jahrzehnte müssen dann natürlich noch verrechnet werden (Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Barwertberechnung/Diskontierung auf den Zahltag der Erbauseinandersetzung).
Die verzögerte Verteilung und Leistungserbringung an die restlichen Erbberechtigten erfordert nun einiges an Rechenarbeit. Auch unter dem Aspekt, dass es für alle Beteiligten fair sein soll. Eine spannend Aufgabe, die Sie da vor haben. Wünsche gutes Gelingen.