Meine Meinung:
die Versicherung, die bei Arbeitslosigkeit ziehen soll, hat jetzt AGB's die de fakto nicht zahlen und bedenklich sind:
u.a. steht dort, an zahle nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat. Weiterhin verpflichtet sich der Versicherungsnehmer der Versicherung sämtliche Unterlagen zur Beweissicherung zur Verfügung zu stellen und muß der Versicherung bei Unterschrift unter dem Vertrag, wenn der Vertrag zustande kommt, eine Blankovollmacht erteilen, die der Versicherung das Recht gibt, auch bei der Bundesagentur für Arbeit die Akten einzusehen.
Im Falle der zustanden gekommenen Arbeitslosigkeit hat sich das Versicherungsunternehmen das Recht in den AGB's einschreiben lassen, in einem kleinen Absatz, in der Mitte, kurz vor der letzten Seite, so daß es auch keiner wirklich wahrnimmt, die tägliche Kündigungsfrist zu ziehen. Ganz einfach. Man ist versichert aber die Versicherung schließt damit die Beitragsbefreiung aus.
Und ob eine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt wurde oder nicht, erlaubt sich das Versicherungsunternehmen unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit selbst zu diffinieren bei Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Und das Ganze für Zahnersatz!
Ein ganz klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und gegen die Datenschutzbestimmungen im Bereich der Bundesagentur für Arbeit.
Und Vorsicht: wer eine Zahnversicherung premium abschließt, erhält keine Leistung sollte sich Jahre später herausstellen, der Versicherungsnehmer hat diese Zahnversicherung mit Garantieversicherung zur Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit abgeschlossen, während er bereits arbeitslos war, bzw. noch schlimmer, auf Hartz IV! Dieses ist laut AGB's ein sogenannter gewichtiger, verschwiegender Grund den Vertrag fristlos aus besonderen Gründen wegen Vertragsbruch, auf gut Umgangsdeutsch, ohne Erstattung und Leistungsansprüchen einseitig zu Lasten des Vertragsnehmers von Seiten der Versicherung zu kündigen, obwohl bei Abschluß der Zahnversicherung die Deutsche Familienversicherung nicht danach fragt, ob man arbeitslos ist, noch schlimmer auf Hartz IV oder nicht.
Viele Versicherungen bieten das inzwischen:
auch wenn man gesund ist und auf Hartz IV können Hartz IV Bezieher, auch wenn es laut Vertrag nicht abgefragt wurde, auf den Kosten sitzen bleiben:
bei Zahnversicherungen, Krankenzusatzversicherungen und/oder im Fall der eigentlich guten Central Versicherung sogar bei Pflege-Bahr.
Die Central Versicherung hat den leistungsstärksten Pflege-Bahr im Moment am Markt, nur nicht für Hartz IV Leistungsbezieher: wortwörtlich heißt es da in den AGB's: ein besonderer Kündigungsgrund ohne Leistungsanspruch und Rückzahlungsanspruch der eingezahlten Leistungen besteht, wenn Sie bei Vertragsabschluß Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe, Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und/ oder Arbeitslosengeld I sind/waren.
Dieses hat die Deutsche Familienversicherung auch so übernommen.