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Gast
Hallo,
eine Autoversicherung ist lebensnotwendig. Dazu wird ein Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Solange dieser Vertrag besteht hat man auch Versicherungsschutz. Aber wann darf die Gesellschaft einseitig den Vertrag kündigen? Muss die V-Gesellschaft vor die Kündigung beim V-Nehmer ankündigen? Darf sie ohne weiteres den Vertrag kündigen. Z.B. bei fehlenden Beiträgen?
Wer hat Erfahrungen diesbezüglich und würde sich die Mühe machen um hier darüber zu schreiben.
Danke
Heiko K. aus
Leipzig
eine Autoversicherung ist lebensnotwendig. Dazu wird ein Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Solange dieser Vertrag besteht hat man auch Versicherungsschutz. Aber wann darf die Gesellschaft einseitig den Vertrag kündigen? Muss die V-Gesellschaft vor die Kündigung beim V-Nehmer ankündigen? Darf sie ohne weiteres den Vertrag kündigen. Z.B. bei fehlenden Beiträgen?
Wer hat Erfahrungen diesbezüglich und würde sich die Mühe machen um hier darüber zu schreiben.
Danke
Heiko K. aus
Leipzig