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Nun kann man sich auch juristisch gegen unerwünschte Reklame im Briefkasten wehren. Ein Anwalt hat erfolgreich gegen die Deutsche Post AG geklagt. Bei Zustellung unerwünschter Werbung droht ein Ordnungsgeld. Das entsprechende Urteil vom Landgericht Lüneburg ist nun rechtskräftig geworden. Wie eine Sprecherin des Bundesgerichtshofes mitteilte, sei ein Antrag auf Revision bis zum Ablauf der Frist Ende Dezember nicht eingegangen.
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