U
Unregistriert
Hallo alle, hab einen speziellen Fall.
Die Küche, die bei Einzug in der Wohnung dabei war wurde laut Mietvertrag nicht mitvermietet. Wenn nun an der Küche ein Schaden auftritt, wer haftet denn dann dafür?
Konkret, ich hab gestern, da ich den Topf auf dem Herd vergessen habe, diesen auf die Arbeitsplatte gezogen. Die ist aber nun durch den heissen Topfboden an dieser Stelle kreisrund verschmort. Muss ich nun für den Schaden aufkommen oder bin ich aussen vor, da die Küche ja nicht mitvermietet wurde?
Bitte keine "ich glaube, daß" oder "ja klar musst du zahlen" Beiträge, nur Antworten, die auch wirklich was bringen.
Die Küche, die bei Einzug in der Wohnung dabei war wurde laut Mietvertrag nicht mitvermietet. Wenn nun an der Küche ein Schaden auftritt, wer haftet denn dann dafür?
Konkret, ich hab gestern, da ich den Topf auf dem Herd vergessen habe, diesen auf die Arbeitsplatte gezogen. Die ist aber nun durch den heissen Topfboden an dieser Stelle kreisrund verschmort. Muss ich nun für den Schaden aufkommen oder bin ich aussen vor, da die Küche ja nicht mitvermietet wurde?
Bitte keine "ich glaube, daß" oder "ja klar musst du zahlen" Beiträge, nur Antworten, die auch wirklich was bringen.