R
Rainier
Hallo,
ich bin Gläubiger und habe kürzlich mitbekommen, dass der Schuldner verstorben ist. Es geht um Forderungen von ca. 50 000 Euro. Nun frag ich mich, wenn das Erbe von allen ausgeschlagen wird, bleib ich dann auf der Forderung sitzen oder kann ich sie sonst noch irgendwie eintreiben?
ich bin Gläubiger und habe kürzlich mitbekommen, dass der Schuldner verstorben ist. Es geht um Forderungen von ca. 50 000 Euro. Nun frag ich mich, wenn das Erbe von allen ausgeschlagen wird, bleib ich dann auf der Forderung sitzen oder kann ich sie sonst noch irgendwie eintreiben?