Nach ZV, Kündigung von bestehenden MietverhältnissenDiskutieren Sie Nach ZV, Kündigung von bestehenden Mietverhältnissen im Zwangsversteigerung Forum im Bereich Finanzforen; Hallo,
ich habe eine wichtige Frage und hoffe daß mir hier jemand weiterhelfen kann. Danke schonmal.
Das Mietshaus in dem wir wohnen, wir sind derzeit ... | | | -
Nach ZV, Kündigung von bestehenden Mietverhältnissen
Hallo,
ich habe eine wichtige Frage und hoffe daß mir hier jemand weiterhelfen kann. Danke schonmal.
Das Mietshaus in dem wir wohnen, wir sind derzeit noch 6 Parteien im Haus von 9 Wohneinheiten, wurde vor kurzem zwangsversteigert.
Die Tochterfirma der Zwangsverwaltung hat uns aufgekauft, obwohl ein höheres, privates Gebot vorlag. Das Gericht hat anders entschieden. Jedenfalls kam vor einigen Tagen Post dieser Firma, 25 Tage nach der Zv. Kurzes Schreiben, sie berufen sich auf § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Wir sollen bis Ende Januar raus. Dort stand auch eine zweite Frist nach § 57, bis Ende März. Habe nachgegoogelt, daß ist eine Kündigung wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung des Grundbesitz.
Ich hatte gelesen, daß die Gründe sowie Vor- und Nachteile aufgelistet werden müssen, und daß das Anwesen vermietet, keinen Gewinn bzw Verlust erzielen würde und dies nachgewiesen werden müsste. Sowie nachweisliche Verkaufsbemühungen (Gewerblich veräußern kann man das hier nicht, da wir im Naturschutz- und Wasserschutzgebiet wohnen, aber selbst privat würde man das hier mindestens für den selben Preis wie ersteigert, wieder verkaufen können!!) Vom Gericht wurden wir bisher auch nicht informiert, daß das Anwesen tatsächlich versteigert wurde und wer der neue Eigentümer ist.
Ist das den alles zulässig??? Niemand möchte von hier umziehen müssen!! :-(
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AW: Nach ZV, Kündigung von bestehenden Mietverhältnissen
um die kündigungsfrist kommt der neue vermieter/besitzer nicht drumrum. und auch die gründe muss er angeben im kündigungsschreiben. stehen die gründe denn drin? wenn nicht würde ich diese kündigung als gegenstandslos ansehen, die form nicht gewahrt wurde. ich empfehle dir aber dringend entweder zum mieterschutzbund zu gehen oder aber einen rechtsanwalt zu beauftragen. die andere partei wird mit sicherheit nicht sauber spielen, daher muss man sich wehren.
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Nach ZV, Kündigung von bestehenden Mietverhältnissen
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