Hallo,

um einen bestehenden Niessbrauch an einer Immobilie zu "löschen"
gab man uns den Tip, das Haus zwangsversteuigern zu lassen.
Der Niessbrauch ( nachrangig eingetragen ) würde erlöschen.
Nun dir Frage,- kommt es zur Zwangsversteigerung und wir würden die Immobilie
zurück ersteigern,- müssten wir Grunderwerbsteuer bezahlen ?
Das Haus ist ja bereits in unserem Besitz ...

oder andere Frage: Wir trugen bis dato sämtliche Aufwendungen und erhielten auch die Einnahmen ( Mieten)
Kann ein Niessbrauch durch jahrelanger "nachweislicher Nichtnutzung"
dadurch verwirkt sein ?

Im voraus vielen Dank für Eure zuverlässigen Antworten.