F
Finanz-Newbie
Neuer Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 19.08.2014
- Beiträge
- 1
Hallo Forumteilnehmende,
ich habe ein Girokonto in einem Mitgliedsstaat der EU in Osteuropa und versuche nun verzweifelt, von hier aus darauf zuzugreifen.
Keine "Angst", es handelt sich nicht um ein Schwarzgeldkonto, die Gelder sind unserem Finanzamt bekannt
Der Zugriff gelingt mir nicht, da die Bankangestellten mir mitteilen, dass ich vor Ort erscheinen müsse, um Transaktionen, Kontoschließungen oder auch nur Onlinebanking einrichten zu können. Also einen von mir unterschriebenen "Überweisungsbeleg" dorthin schicken is nich!
Letzte Woche ist meine Frau, die Staatsbürgerin dieses Landes ist, dorthin gefahren und hat eine von meinem Standesamt beglaubigte Unterschrift unter einer Vollmacht für sie mitgenommen.
Die Unterschrift wird von der Bank dort nicht anerkannt da angeblich ich mich nun um weitere "Apostillen" kümmern.
Angeblich muss ich in meiner Botschaft die vom Standesbeamten bestätigte Unterschrift bestätigen lassen
Das lustige dabei ist: Die Deutsche Botschaft vor Ort kennt solche Bestätigungen nicht und stellt somit keine aus
Hier nun meine Frage:
Gibt es eigentlich eine EU-einheitliche Regelung, wie Kontoinhaber im EU-Ausland auf ihr Bankkonto zugreifen können?
Kann doch nicht sein, dass ich selbst dorthin fahren muss, denn nicht alle Kontoinhaber sind reisefähig oder wollen gerade von Spanien nach Finnland, um dort an ihr Geld zu kommen?
Ich dachte, der Bankverkehr wäre nun EU-Einheitlich so geregelt, dass alle mehr oder weniger dieselben Bedingungen haben (vgl. SEPA etc)?
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank für Eure Tipps!
Gruß Tom
ich habe ein Girokonto in einem Mitgliedsstaat der EU in Osteuropa und versuche nun verzweifelt, von hier aus darauf zuzugreifen.
Keine "Angst", es handelt sich nicht um ein Schwarzgeldkonto, die Gelder sind unserem Finanzamt bekannt
Der Zugriff gelingt mir nicht, da die Bankangestellten mir mitteilen, dass ich vor Ort erscheinen müsse, um Transaktionen, Kontoschließungen oder auch nur Onlinebanking einrichten zu können. Also einen von mir unterschriebenen "Überweisungsbeleg" dorthin schicken is nich!
Letzte Woche ist meine Frau, die Staatsbürgerin dieses Landes ist, dorthin gefahren und hat eine von meinem Standesamt beglaubigte Unterschrift unter einer Vollmacht für sie mitgenommen.
Die Unterschrift wird von der Bank dort nicht anerkannt da angeblich ich mich nun um weitere "Apostillen" kümmern.
Angeblich muss ich in meiner Botschaft die vom Standesbeamten bestätigte Unterschrift bestätigen lassen
Das lustige dabei ist: Die Deutsche Botschaft vor Ort kennt solche Bestätigungen nicht und stellt somit keine aus
Hier nun meine Frage:
Gibt es eigentlich eine EU-einheitliche Regelung, wie Kontoinhaber im EU-Ausland auf ihr Bankkonto zugreifen können?
Kann doch nicht sein, dass ich selbst dorthin fahren muss, denn nicht alle Kontoinhaber sind reisefähig oder wollen gerade von Spanien nach Finnland, um dort an ihr Geld zu kommen?
Ich dachte, der Bankverkehr wäre nun EU-Einheitlich so geregelt, dass alle mehr oder weniger dieselben Bedingungen haben (vgl. SEPA etc)?
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank für Eure Tipps!
Gruß Tom