Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Recht
Wieviel Prozent vom Streitwert bekommt ein Rechtsanwalt und das Gericht?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Otto Hein, post: 43902, member: 3722"]</p><p>Die Frage lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. </p><p>Für das Gericht kommt es darauf an, ob das Verfahren komplett durchgeführt wird oder durch Anerkenntnis, Klagerücknahme oder Vergleich beendet wird. Im erstgenannten Fall fallen regelmäßig drei Gebühren nach dem Streitwert an. In den letzten Fällen findet eine deutliche Ermäßigung auf eine Gebühr statt.</p><p>Beim Anwalt muss man wissen, welche Tätigkeiten er erbracht hat. Betreibt er das Verfahren, verdient er in I. Instanz eine 1,3 Gebühr. Nimmt er einen Termin wahr, verdient er eine 1,2 Gebühr. Kommt es zu einer Einigung, verdient er darüber hinaus noch eine 1,0 Einigungsgebühr. </p><p>Anhand der genannten Gebührensätze, lässt sich bei Durchsicht der Wertetabelle (siehe: <a href="http://feser.koeln/content/kosten/">http://feser.koeln/content/kosten/</a> ) nachvollziehen, wie hoch die gesamten Gebühren sind. Hinzu kommen dann noch Auslagen und Mehrwertsteuer.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Otto Hein, post: 43902, member: 3722"] Die Frage lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. Für das Gericht kommt es darauf an, ob das Verfahren komplett durchgeführt wird oder durch Anerkenntnis, Klagerücknahme oder Vergleich beendet wird. Im erstgenannten Fall fallen regelmäßig drei Gebühren nach dem Streitwert an. In den letzten Fällen findet eine deutliche Ermäßigung auf eine Gebühr statt. Beim Anwalt muss man wissen, welche Tätigkeiten er erbracht hat. Betreibt er das Verfahren, verdient er in I. Instanz eine 1,3 Gebühr. Nimmt er einen Termin wahr, verdient er eine 1,2 Gebühr. Kommt es zu einer Einigung, verdient er darüber hinaus noch eine 1,0 Einigungsgebühr. Anhand der genannten Gebührensätze, lässt sich bei Durchsicht der Wertetabelle (siehe: [URL]http://feser.koeln/content/kosten/[/URL] ) nachvollziehen, wie hoch die gesamten Gebühren sind. Hinzu kommen dann noch Auslagen und Mehrwertsteuer. [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Es ist nicht alles Gold, was ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Recht
Wieviel Prozent vom Streitwert bekommt ein Rechtsanwalt und das Gericht?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top