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Wie oft darf bei BU nachgeprüft werden?
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<p>[QUOTE="Cookie, post: 35394, member: 1116"]</p><p>Hallo Svörskja, </p><p></p><p>erkennt der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Kunden an, so ist er an seiner Entscheidung gebunden Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Möchte die Versicherungsgesellschaft die Leistungszahlung überprüfen und den Gesundheitszustand des Versicherten nachprüfen, so leitet er ein so genanntes Nachprüfungsverfahren ein. Dabei gilt das die Versicherungsgesellschaft des Nachprüfungsverfahren förmlich mitteilen und das Ergebnis in einer Vergleichsbetrachtung begründen muss. Für ab 1. Januar 2008 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherungen finden sich die Regelungen bezüglich des Nachprüfungsverfahrens in § 174 VVG. Außerdem gelten die Versicherungsbedingungen. Für Altverträge, also vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Verträge, stellen die Versicherungsbedingungen die alleinige Grundlage für das Nachprüfungsverfahren war. Wer noch keine BU-Versicherung abgeschlossen hat, sollte sich im Vorfeld <a href="http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-test-vergleich.de/">über die Vergleichsergebnisse der BU-Tests informieren</a>. Die Testergebnisse geben Aufschluss über die Leistungsmerkmale der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherungstarife.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Cookie, post: 35394, member: 1116"] Hallo Svörskja, erkennt der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Kunden an, so ist er an seiner Entscheidung gebunden Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Möchte die Versicherungsgesellschaft die Leistungszahlung überprüfen und den Gesundheitszustand des Versicherten nachprüfen, so leitet er ein so genanntes Nachprüfungsverfahren ein. Dabei gilt das die Versicherungsgesellschaft des Nachprüfungsverfahren förmlich mitteilen und das Ergebnis in einer Vergleichsbetrachtung begründen muss. Für ab 1. Januar 2008 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherungen finden sich die Regelungen bezüglich des Nachprüfungsverfahrens in § 174 VVG. Außerdem gelten die Versicherungsbedingungen. Für Altverträge, also vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Verträge, stellen die Versicherungsbedingungen die alleinige Grundlage für das Nachprüfungsverfahren war. Wer noch keine BU-Versicherung abgeschlossen hat, sollte sich im Vorfeld [URL="http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-test-vergleich.de/"]über die Vergleichsergebnisse der BU-Tests informieren[/URL]. Die Testergebnisse geben Aufschluss über die Leistungsmerkmale der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherungstarife. [/QUOTE]
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