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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34875"]</p><p>Nicht korrekt!</p><p></p><p>Harz4 ist Harz4 und für Langzeitarbeitslose und solche, die nicht genug Anrechnungszeiten für das ALG1 haben, die dort gesperrt sind, oder deren ALG1 so niedrig wäre, daß es unter dem Harz4-Satz läge.</p><p></p><p>Vom Harz4 ausgeschlossen sind diejenigen, die nicht mehr arbeitsfähig sind. Die erhalten Grundsicherung. G. gibt es auch für Rentner, deren Alimente das Existenzminimum unterschreiten.</p><p>Gemäß den Regelungen des 12. Sozialgesetzbuches orientiert die G. bedarfsdeckend. Man erkennt die Herkunft aus der früheren Sozialhilfe. Allerdings gibt es abweichend von der S. keinen Zugriff auf das Vermögen des erweiterten Verwandtenkreises, es sei denn Eltern oder Kinder generieren ein Familieneinkommen >= 100.000,-/p.a.</p><p>Ähnlich dem Harz4 muß G. dauernd neu beantragt werden, hier jedoch alle 12 Monate (Harz4: 6!).</p><p>Man erkennt also auch den Stil der "Reformen".</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34875"] Nicht korrekt! Harz4 ist Harz4 und für Langzeitarbeitslose und solche, die nicht genug Anrechnungszeiten für das ALG1 haben, die dort gesperrt sind, oder deren ALG1 so niedrig wäre, daß es unter dem Harz4-Satz läge. Vom Harz4 ausgeschlossen sind diejenigen, die nicht mehr arbeitsfähig sind. Die erhalten Grundsicherung. G. gibt es auch für Rentner, deren Alimente das Existenzminimum unterschreiten. Gemäß den Regelungen des 12. Sozialgesetzbuches orientiert die G. bedarfsdeckend. Man erkennt die Herkunft aus der früheren Sozialhilfe. Allerdings gibt es abweichend von der S. keinen Zugriff auf das Vermögen des erweiterten Verwandtenkreises, es sei denn Eltern oder Kinder generieren ein Familieneinkommen >= 100.000,-/p.a. Ähnlich dem Harz4 muß G. dauernd neu beantragt werden, hier jedoch alle 12 Monate (Harz4: 6!). Man erkennt also auch den Stil der "Reformen". [/QUOTE]
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