Hallo,
die Position Ihres Arbeitgebers ist nicht rechtmäßig!
Dazu heißt es in §7 BundesUrlaubsGesetzt, Absatz 4 sinngemäß:
"(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."
Heißt auf deutsch soviel wie Cash, ähhh...ja.
Personen die unter dem Jahr gefeuert werden, erhalten Urlaubsanspruch anteilig - für jeden abgearbeiteten Monat 1/12 vom Tarif- resp. Vertragsurlaub. Wenn Sie dann schon mehr Urlaub gehabt haben, können Sie sich freuen.
Jetzt gibt´s leider einen Ansatzpunkt für die Position des Kontrahenten:
"(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen."
-> wir sind hier immer noch im §7; hier sieht man jetzt, daß Sie bei einer Gerichtsverhandlung flüssig einen legitimen Grund darlegen können müssen, warum Sie den Urlaub nicht früher genommen haben. Wenn Sie z.B., wie häufig in Unternehmen, einen Urlaubsplan abgeben mußten und der ist so abgesegnet worden, haben Sie sehr gute Karten bezüglich Absatz 3. Ebenfalls, wenn Sie z.B. aufgefordert worden waren, einen früher erteilten Urlaub doch nicht anzutreten. Oder bei jedem anderen früheren Agreement.
Ihr nächsten Schritte:
a) checken, ob Sie noch Gewerkschaftsmitglied in in einer DGB-Einzelorganisation sind (z.B. IG Metall, IG Cemie, Verdi, usw.)
-> wenn nicht: Sofort eintreten (geht meistens online; Beitrag für Arbeitslose ist sehr gering...)!
b) örtliche Verwaltungsstelle aufsuchen und Bevollmächtigten sprechen
c) "hallo Jogi, ich wurde gefeuert usw., §7 BUrlG..., ich brauche Deine Unterstützung und kenne auch außerdem keine Anwälte usw. .
=> Der Bevollmächtigte gibt dir dann ein paar Tips bezüglich guten Anwälten, die "auf unserer Seite stehen" und: Die Gewerkschaft übernimmt die Prozesskosten in allen arbeits- oder sozialrechtlichen Außeinandersetzungen ihrer Mitglieder.
d) Du gehst zu dem Anwalt, d.h. rufst vorher an (denn die Guten haben meistens einen ziemlich vollen Terminkalender) und erklärst Dein Anliegen (alle Schriftstücke im Original gleich mitnehmen, auf Basis von Hörensagen lauft da nämlich nix...
e) Der Anwalt regelt alles Weitere; also kann sein, daß er erst mal eine außergerichtliche Einigung sucht (wenn nämlich der Anwalt der Gegenseite gleich ein Einsehen hat udnd zu dem Chef sagt: "Du Boß, daß sollten wir am Besten gleich zahlen, hier haben wir ganz schlechte Karten...", läßt sich das so lösen). Sonst erhebt der Anwalt halt Klage vor der Amtsgericht.
Bei arbeitsrechtlichen Fällen ist es in der ersten Instanz so, daß die Prozesskosten pauschal und unabh. vom Ausgang 50:50 verteilt werden. Genau deswegen ist hier die Gewerkschaft dein Ansprechpartner!
Tip: Das kann sich also hinziehen. Das ist aber kein Problem, da dein Anwalt in der Klageschrift 5% ab -Zugang schreiben kann...Trotzdem achtest Du bitte auf die Deadline der Steuererklärung. Wenn Du die Kosten einer Steuerberatung (das ist übrigens für Mitgleider ebenfalls preiswerter...) vermeiden willst, bist Du auf diesen ersten Abgabetermin im Juni angewiesen. dann machst Du die Erklärung einfach ohne dies Auszahlung sondern verweist in einem beigelegten formlosen Schreiben auf dein Aktenzeichen und erklärst, daß da möglicherweise noch was kommt...
Gute Jagd!