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Termin bei Arge aber krank geschrieben?
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<p>[QUOTE="Pede, post: 26407, member: 1215"]</p><p>Nach § 56 Satz 1 Nr. 1 SGB II musst Du der Behörde unverzüglich deine Erkrankung mitteilen. Unverzüglich bedeutet zwar nicht sofort, aber die Mitteilung muss doch ohne schuldhafte Verzögerung erfolgen. Sofern Du ein Telefon hast, wäre es daher das beste gewesen, wenn Du zusätzlich zum Brief bei der Arge angerufen hast.</p><p></p><p>Auch wenn die Arge nicht darauf beharren sollte, dass deine Meldung zu spät kam, ist es bei einem Termin "taktisch" immer vernünftiger, wenn Du dein entschuldbares Fernbleiben (durch Erkrankung) fernmündlich mitteilst. Denn wenn dein Brief erst nach dem Termin bei der Arge ankommt, verhängen sie im Zweifel erst einmal eine Sanktion gegen Dich, da sie ja nicht wissen, dass Du krank bist. Gegen die Sanktion kannst Du zwar Widerspruch und ggf. Klage einreichen. Aber Ärger und Aufwand sind ja dadurch auf jeden Fall größer für einem als ein Anruf.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Pede, post: 26407, member: 1215"] Nach § 56 Satz 1 Nr. 1 SGB II musst Du der Behörde unverzüglich deine Erkrankung mitteilen. Unverzüglich bedeutet zwar nicht sofort, aber die Mitteilung muss doch ohne schuldhafte Verzögerung erfolgen. Sofern Du ein Telefon hast, wäre es daher das beste gewesen, wenn Du zusätzlich zum Brief bei der Arge angerufen hast. Auch wenn die Arge nicht darauf beharren sollte, dass deine Meldung zu spät kam, ist es bei einem Termin "taktisch" immer vernünftiger, wenn Du dein entschuldbares Fernbleiben (durch Erkrankung) fernmündlich mitteilst. Denn wenn dein Brief erst nach dem Termin bei der Arge ankommt, verhängen sie im Zweifel erst einmal eine Sanktion gegen Dich, da sie ja nicht wissen, dass Du krank bist. Gegen die Sanktion kannst Du zwar Widerspruch und ggf. Klage einreichen. Aber Ärger und Aufwand sind ja dadurch auf jeden Fall größer für einem als ein Anruf. [/QUOTE]
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