Hallo,
Sie können auch Wohngeld beantragen, das wird allerdings mit dem BAFöG verrechnet.
Sie können bei entsprechender einkommenssituation beim Sozialamt eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen, allerdings sind Sie dann der GEZ als Halter von Rundfunkempfängern bekannt (was später problematisch werden kann, wenn Sie mal Geld haben aber nicht zahlen wollen ...).
Disclaimer: Diese allgemeine Betrachtung soll kein Aufruf zum Schwarzempfang sein!