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schulzeherrmann4
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Themenstarter
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- 13.07.2018
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ab 1.1.2018 werden monatlich 20 % meiner Zinserträge durch den lettischen finanzminister einbehalten.
in deutschland kann ich nur 10 % davon beim deutschen Finanzamt geltend machen.
über eine ansässigkeitsbescheinigung bekomme ich normalerweise die restlichen 10 % wieder zurück, wenn ich diese rechtzeitig vorher an die Bank sende. Andernfalls benötige ich die anschrift und formulare der lettischen steuerbehörde. Normalerweise muesste das eine serviceleistung der bank sein, aber bei Privatbank AS wartet man da vergeblich. Auch auf der website des lettischen Finanzministeriums sucht man vergeblich!
Je nach Bank ist es unterschiedlich, wie das Festgeld auf das Festgeldkonto kommt. Manche Banken nutzen dazu ein Tagesgeldkonto, bei anderen kann man direkt auf das festgeldkonto einzahlen. Bei der Privatbank AS (Riga) muss man ein Girokonto unterhalten. Kaum war die Anlagefrist des Festgeldes beendet, da wurden auf dem Girokonto schon die ersten Kontogebühren fällig. Während der Laufzeit meines Festgeldes hat die Bank mehrere Entgelte eingeführt: Zinsbescheinigung fürs deutsche Finanzamt kostet ebenso wie die Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Am Besten it aber das „Ermächtigungsgesetz“, die AGB ,welche sich die Privatbank AS sebst geschaffen hat:
1.5.1. Die Bank hat jederzeit das Recht, einseitig und nach eigenem Ermessen die
Vertragsbedingungen ohne Einverständnis des Kunden abzuändern und/oder zu ergänzen.
Die Änderungen und Ergänzungen in den Vertragsbedingungen treten nach ihrer
Verabschiedung zu dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft.
Ic h habe meine Geschäftsbeziehungen mit der Privatbank AS beendet. Und meine 10%tige Steuerzahlung an den lettischen Staat abgeschrieben.
in deutschland kann ich nur 10 % davon beim deutschen Finanzamt geltend machen.
über eine ansässigkeitsbescheinigung bekomme ich normalerweise die restlichen 10 % wieder zurück, wenn ich diese rechtzeitig vorher an die Bank sende. Andernfalls benötige ich die anschrift und formulare der lettischen steuerbehörde. Normalerweise muesste das eine serviceleistung der bank sein, aber bei Privatbank AS wartet man da vergeblich. Auch auf der website des lettischen Finanzministeriums sucht man vergeblich!
Je nach Bank ist es unterschiedlich, wie das Festgeld auf das Festgeldkonto kommt. Manche Banken nutzen dazu ein Tagesgeldkonto, bei anderen kann man direkt auf das festgeldkonto einzahlen. Bei der Privatbank AS (Riga) muss man ein Girokonto unterhalten. Kaum war die Anlagefrist des Festgeldes beendet, da wurden auf dem Girokonto schon die ersten Kontogebühren fällig. Während der Laufzeit meines Festgeldes hat die Bank mehrere Entgelte eingeführt: Zinsbescheinigung fürs deutsche Finanzamt kostet ebenso wie die Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Am Besten it aber das „Ermächtigungsgesetz“, die AGB ,welche sich die Privatbank AS sebst geschaffen hat:
1.5.1. Die Bank hat jederzeit das Recht, einseitig und nach eigenem Ermessen die
Vertragsbedingungen ohne Einverständnis des Kunden abzuändern und/oder zu ergänzen.
Die Änderungen und Ergänzungen in den Vertragsbedingungen treten nach ihrer
Verabschiedung zu dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft.
Ic h habe meine Geschäftsbeziehungen mit der Privatbank AS beendet. Und meine 10%tige Steuerzahlung an den lettischen Staat abgeschrieben.