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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34612"]</p><p>Well,</p><p></p><p>Sie haben also Verbindlichkeiten bei einer Bank in Höhe von 18k.</p><p>Dabei hat diese die Pranke auf einem Vermögenswert von Ihnen, dessen Deckung aber (teilweise) in der Zukunft liegt (BSV in der Ansparphase), der aber formal auf 11k taxiert.</p><p></p><p>Dazu meine Einschätzung:</p><p>-Sollte die Ablösung gegen eine "Gebühr" vertaglich vereinbart worden ein, so müßte die Verbindlichkeit zu diesem Tarif aufgehoben werden können.</p><p>-Im Falle einer solchen Aufhebung müßte eine Sicherheit zurückgegeben werden, da die Grundlage des Kontraktes nicht mehr besteht und alles weitere dadurch obsolet werden würde.</p><p>-Sollte sich die Bank dennoch Konditionen verschafft haben, die bei Vorzeitiger einen Einbeahlt von Sicherheiten vorsieht, haben Sie eine ziemliche Räuberpistole unterschrieben. Inwieweit dies rechtlich einwandfrei wäre, kann ich nicht beurteilen; hier wäre ein Gang zu einem Rechtsanwalt vermutlich hilfreich!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34612"] Well, Sie haben also Verbindlichkeiten bei einer Bank in Höhe von 18k. Dabei hat diese die Pranke auf einem Vermögenswert von Ihnen, dessen Deckung aber (teilweise) in der Zukunft liegt (BSV in der Ansparphase), der aber formal auf 11k taxiert. Dazu meine Einschätzung: -Sollte die Ablösung gegen eine "Gebühr" vertaglich vereinbart worden ein, so müßte die Verbindlichkeit zu diesem Tarif aufgehoben werden können. -Im Falle einer solchen Aufhebung müßte eine Sicherheit zurückgegeben werden, da die Grundlage des Kontraktes nicht mehr besteht und alles weitere dadurch obsolet werden würde. -Sollte sich die Bank dennoch Konditionen verschafft haben, die bei Vorzeitiger einen Einbeahlt von Sicherheiten vorsieht, haben Sie eine ziemliche Räuberpistole unterschrieben. Inwieweit dies rechtlich einwandfrei wäre, kann ich nicht beurteilen; hier wäre ein Gang zu einem Rechtsanwalt vermutlich hilfreich! [/QUOTE]
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