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Eirunt
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Themenstarter
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- 26.02.2012
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Hai,
ich hab gelesen,dass wenn der Gläubiger einen Mahnbescheid raus schickt ,( was logischerweisse nur passiert,wenn der Empfänger in Zahlungsrückstand ist ) er auch die Kosten für den Anwalt / Inkasso tragen darf,wenn der Schuldner nicht zahlen kann?
"Ist der Schuldner zahlungsunfähig, muss der Gläubiger die Kosten für das Mahnverfahren tragen." -> Quelle
Ich meine,dass macht doch schon keinen Sinn?
Man schickt ja die Mahnung,damit der Schuldner zahlt und wenn der dann nicht zahlen kann,darf man als Unternehmer noch die Kosten tragen?!
Dann kann man sich doch eigentlich das alles sparen und direkt verzichten oder den nächsten Schritt einleiten.
Irre ich mich da jetzt?
ich hab gelesen,dass wenn der Gläubiger einen Mahnbescheid raus schickt ,( was logischerweisse nur passiert,wenn der Empfänger in Zahlungsrückstand ist ) er auch die Kosten für den Anwalt / Inkasso tragen darf,wenn der Schuldner nicht zahlen kann?
"Ist der Schuldner zahlungsunfähig, muss der Gläubiger die Kosten für das Mahnverfahren tragen." -> Quelle
Ich meine,dass macht doch schon keinen Sinn?
Man schickt ja die Mahnung,damit der Schuldner zahlt und wenn der dann nicht zahlen kann,darf man als Unternehmer noch die Kosten tragen?!
Dann kann man sich doch eigentlich das alles sparen und direkt verzichten oder den nächsten Schritt einleiten.
Irre ich mich da jetzt?