Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Arbeit & Arbeitgeber
Gehaltserhöhung nur mündlich vereinbart gilt das trotzdem?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Luiz, post: 37657"]</p><p>Hoffe ihr könnt mir nochmal weiterhelfen.</p><p></p><p>Also es steht auf der Abrechnung nur "Gehalt" drauf und dahinter eben der neue Betrag. So kam das auch auf das Konto. Schriftlich gibt er es mir nicht da habe ich schon gefragt. Er meinte, es wurde so vereinbart und dann ist das auch so. Aber auf der Abrechnung steht es eben so drauf. Kann ich da also schon Gewohnheitsrecht geltend machen wenn er es wieder kürzen würde? Und ist es dabei egal was im Arbeitsvertrag drin steht?</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Luiz, post: 37657"] Hoffe ihr könnt mir nochmal weiterhelfen. Also es steht auf der Abrechnung nur "Gehalt" drauf und dahinter eben der neue Betrag. So kam das auch auf das Konto. Schriftlich gibt er es mir nicht da habe ich schon gefragt. Er meinte, es wurde so vereinbart und dann ist das auch so. Aber auf der Abrechnung steht es eben so drauf. Kann ich da also schon Gewohnheitsrecht geltend machen wenn er es wieder kürzen würde? Und ist es dabei egal was im Arbeitsvertrag drin steht? [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Alter geht vor ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Arbeit & Arbeitgeber
Gehaltserhöhung nur mündlich vereinbart gilt das trotzdem?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top