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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 29784"]</p><p>Ergänzung:</p><p></p><p>Sie können Jedermann beim Gesundheitsamt anzeigen - wegen psychischer Störung. Derjenige muß dann zu dem, was als medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU), landläufig auch `Idiotentest´ bekannt ist.</p><p>Dort sollte allerdings dann ein belastbares Ergebnis rauskommen - die Untersuchung wird auf wissenschaftlicher Basis geführt. Wenn sich das nicht bestätigt, könnte das u.U. schlecht für Sie ausgehen. Die Behörde wird Ihnen zwar vermutlich, außer bei grober Mutwilligkeit, kein Bein stellen, aber die Betroffenen können Ihnen mit einem Persilschein zivilrechtlich nachstellen, Stichwort "Rufschädigung", "Ehrabschneidung", "üble Nachrede", "Rufmord" sind so Begriffe aus dem deutschen Recht, mit denen ein paternalistischer Staat für Ruhe und Ordnung bei den Unternanen sorgen möchte ...</p><p>Jedenfalls, ich rate grundsätzlich Nicht dazu, erwähne diese Möglichkeit aber vollständigkeitshalber.</p><p>Das Gesetz sieht vor, daß die Rechte von - nicht zurechnungsfähigen Personen - gegebenenfalls in geeigneten Umfang eingeschränkt werden. Typisch bekannt ist landläufig der - Führerscheinentzug. Das kann z.B. aber sehr wohl auch das Recht tangieren, Erziehungsberechtigt zu sein ... </p><p>Mit 19 wären Sie dann praktisch frei ...</p><p>Aber dazu muß bei Beiden eine faktische Psychose, resp. ein deutlich abweichendes Verhalten nachgewießen werden (von einem geshulten Amtspsychologen).</p><p>Es kann schon sein, daß ein Gericht während eines solchen Krieges die "Zerrüttung" von Verhältnissen erklärt, auch wenn die Indikation nicht so optimal herausstellt. Inwieweit Sie eine solche Verfügung jedoch bei der ARGE verwerten können, bliebe auch dann noch abzuwarten ...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 29784"] Ergänzung: Sie können Jedermann beim Gesundheitsamt anzeigen - wegen psychischer Störung. Derjenige muß dann zu dem, was als medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU), landläufig auch `Idiotentest´ bekannt ist. Dort sollte allerdings dann ein belastbares Ergebnis rauskommen - die Untersuchung wird auf wissenschaftlicher Basis geführt. Wenn sich das nicht bestätigt, könnte das u.U. schlecht für Sie ausgehen. Die Behörde wird Ihnen zwar vermutlich, außer bei grober Mutwilligkeit, kein Bein stellen, aber die Betroffenen können Ihnen mit einem Persilschein zivilrechtlich nachstellen, Stichwort "Rufschädigung", "Ehrabschneidung", "üble Nachrede", "Rufmord" sind so Begriffe aus dem deutschen Recht, mit denen ein paternalistischer Staat für Ruhe und Ordnung bei den Unternanen sorgen möchte ... Jedenfalls, ich rate grundsätzlich Nicht dazu, erwähne diese Möglichkeit aber vollständigkeitshalber. Das Gesetz sieht vor, daß die Rechte von - nicht zurechnungsfähigen Personen - gegebenenfalls in geeigneten Umfang eingeschränkt werden. Typisch bekannt ist landläufig der - Führerscheinentzug. Das kann z.B. aber sehr wohl auch das Recht tangieren, Erziehungsberechtigt zu sein ... Mit 19 wären Sie dann praktisch frei ... Aber dazu muß bei Beiden eine faktische Psychose, resp. ein deutlich abweichendes Verhalten nachgewießen werden (von einem geshulten Amtspsychologen). Es kann schon sein, daß ein Gericht während eines solchen Krieges die "Zerrüttung" von Verhältnissen erklärt, auch wenn die Indikation nicht so optimal herausstellt. Inwieweit Sie eine solche Verfügung jedoch bei der ARGE verwerten können, bliebe auch dann noch abzuwarten ... [/QUOTE]
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