Muss die Krankenkasse zurück zahlen?Diskutieren Sie Muss die Krankenkasse zurück zahlen? im Sozialversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Servus.
Ich habe eine schwierige Frage, vielleicht hat jemand von euch eine Idee.
Vor etwa 3 Jahren, habe ich einen Job auf 400 Euro Basis ... | | | -
Muss die Krankenkasse zurück zahlen?
Servus.
Ich habe eine schwierige Frage, vielleicht hat jemand von euch eine Idee.
Vor etwa 3 Jahren, habe ich einen Job auf 400 Euro Basis angenommen und mich gleichzeitig als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet.
Damals lief die freiberufliche Arbeit noch nicht richtig und mein Arbeitgeber, bei dem ich etwa 3 Monate gearbeitet habe, hat nicht korrekt gezahlt und ging insolvent.
Fälchlicherweise hatte ich damals angenommen, ich sei auch bei einem 400 Euro Job krankenversichert...
Zu der Zeit habe ich zu Hause mit einem Elternteil gewohnt und hatte kein Geld.
Das Arbeitsamt hat Anträge abgelehnt, weil die der Meinung waren, 900 Euro Frührente meiner Mutter reichen aus, um uns beide zu Versorgen.
Etwas später kam dann die Krankenkasse um die Ecke und meinte, da ich ja nicht bei meinem Arbeitgeber versichert war und Freiberufler bin (nach der Meinung der Kasse verdient man sofort mindestens 2000 Euro) bin ich freiwillig versichert. Die haben eine Grundlage von etwa 250 Euro monatlich errechnet, die die haben wollen.
Die Summe weiß ich gerade nicht aus dem Kopf, jedenfalls wollte die Kasse um die 1300 Euro nachgezahlt haben.
Kein Geld vom Amt, kein eigenes und zu der Zeit keinen anderen Job gefunden, bin ich also zur Kasse hin, hab denen meine 0 Euro Kontoauszüge gezeigt und gefragt wie um alles in der Welt, ich 250 Euro monatlich für die Kasse zahlen soll?
Das war denen asolut wurscht, die sind mit ihrer Vorderung knallhart geblieben.
Ich suche mir über Beratungshilfe einen Anwalt. Der gibt mir Tipps, die aber wirkungslos waren.
Er meinte, er vertritt mich auch vor Gericht und wir beantragen die Kosten.
Ich rufe ihn an und will los legen und er meinte, er vertritt mich nicht mehr.
Einen Beratungsschein für die selbe Sache gibts nicht 2 mal...
So viel Pech in einer Lebenslage, da bin ich damals wohl in eine ganz blöde Gesetzteslücke gefallen.
Mittlerweile ist alles in Butter mit Job etc, die Kasse bekommt monatlich 50 Euro von mir nachgezahlt.
Jetzt der spannende Teil.
Mit einem anderen, sehr guten Anwalt, habe ich meinen damaligen Arbeitgeber auf Nachzahlung verklagt, weil das Arbeitsamt letztlich das viel zu wenige Insolvenzgeld gezahlt hat, ging die Klage an das Arbeitsamt.
Damals habe ich Nachts im Einzelhandel gearbeitet.
Wir haben die Klage nach Tarifvertrag gewonnen und ich bekomme pro Arbeitsstunde über 14 Euro gezahlt.
Das steht soweit fest.
Daraus ergeben sich aber auch Sozialabgaben, weil Brutto in diesem Fall nicht mehr Netto ist (also auch Krankenkasse?)
Die Frage ist also, kann ich mir das Geld, dass die Krankenkasse für diesen Zeitraum (also den drei Monaten für den 400 Euro Job) berechnet hat, wieder zurück holen?
Beste Grüße
Rene
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AW: Muss die Krankenkasse zurück zahlen?
kenn mich in der materie net so gut aus aber allein die 900€ von der mutter decken ja gerade mal ihre eigene grundversorgung (existenzminimum) daher hätte dir vom amt her auf jedenfall was zustehen müssen.
da du aber schon eine ratenzahlungsvereinbarung mit der krankenkasse hast bin ich mir nicht sicher ob du von denen noch was bekommst, du hast ja somit quasi deine schuld anerkannt.
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AW: Muss die Krankenkasse zurück zahlen?
das mit dem amt, sagt tatsächlich der vollkommen logische menschenverstand. die haben damals den antrag aber abgelehnt.
es war auch meine schuld, weil ich dachte, ich sei versichert.
dadurch, dass durch den gewonnenen prozess, sozialabgaben etc fällig werden, muss sich doch an dem versicherungsstand auch etwas ändern.
theoretisch auch rückwirkend.
ich weiß zum beispiel, wenn ich jetzt bei meinem festen arbeitgeber kündige, oder gekündigt werde, sofort wieder diese freiwillige versicherung greift, weil ich ja freiberufler bin.
im umkehrschluß, müssten doch durch die neuen abgaben, auch die drei monate damaliger arbeit abgeglichen sein.
sonst hätte ich ja zwei mal, für den selben zeitraum in die kasse gezahlt, dass wäre ja quatsch.
ich nehme aber mal, dass es sich hierbei um einen sehr speziellen fall handelt, den man so einfach nicht klären kann.
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AW: Muss die Krankenkasse zurück zahlen?
ist auf jeden fall schon ein sehr schwieriger sachverhalt.
wie bist du denn momentan versichert, in einem sozialversicherungspflichtigen anstellungsverhältnis oder selbstständig (freiberufler)? wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, dann hast du ja auch eine pflichtkasse. heisst dann ja, wenn du gekündigt werden würdest und dich nicht bei der arbeitsagentur meldest, dass du dich freiwillig versichern musst (wegen dem freiberufler).
wie war es denn damals? hast du dich damals als freiberufler freiwillig krankenversichert und diese beiträge auch bezahlt?
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AW: Muss die Krankenkasse zurück zahlen?
nachdem ich aus der familienversicherung raus bin, habe ich eine freiwillige versicherung abgeschlossen.
die preise schwanken, je nachdem, ob ich eben als freiberufler arbeite, oder angestellt bin.
seit fast zwei jahren, bin ich über meinen arbeitgeber ganz normal versichert, da dieser job als "hauptjob" gilt.
wenn jetzt, durch den gewonnenen prozess über den alten arbeitgeber, rückwirkend abgaben fällig werden, dürften doch theoretisch die beträge für die freiberufliche arbeit gar nicht an(ge)fallen (sein)?
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AW: Muss die Krankenkasse zurück zahlen?
der alte job war aber ein 400 euro job, richtig?
dort wird meist nur eine pauschale abgabe fällig. wie warst du denn mit dem beginn des minijobs krankenversichert? denn die pauschalen abgaben begründen keinen versicherungsschutz bei der krankenversicherung.
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AW: Muss die Krankenkasse zurück zahlen?
die kasse hat, mir ich hätte es nicht erwartet, tatsächlich eine nette und ehrliche auskunft gegeben.
durch den gewonnen prozess, ist der 400 euro job, nun kein 400 euro job mehr, sondern ein versicherungspflichtiges arbeitsverhältnis. dieses arbeitsverhältnis hat der freiwilligen versicherung vorang.
das heißt, rückwirkend wird nun in die kasse eingezaht und meine zahlungen der freiwilligen versicherung bekomme ich zurück.
so ists brav -
AW: Muss die Krankenkasse zurück zahlen?
d.h. die freiwillige versicherung war teurer als die abgaben bei 400 euro brutto, hab ich das so richtig verstanden? oh man und sowas soll man ohne anwalt verstehen? ist ja schlimm xD
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Muss die Krankenkasse zurück zahlen?
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