Hallo,
bei Minijob muß der gewerbliche AG Pauschalen abführen! Diese sind NICHT Bestandteil des Lohnes!
Im gewerblichen Bereich ist die GKV geregelt wie für Allende: Derzeit 13% - hier alleine vom AG zu zahlen.
Rente: Davon kann man sich befreien lassen. Da kommt´s aber auf den Fall an:
Wer z.B. zeitlebens Hausfrau ist und nur nebenher dann und wann jobt, kommt rentenpunktemäßig sowiso nicht über die Grundrente hinweg... D.h. hier noch was abführen ist sinnlos!
Wer vorübergehend arbeitslos ist und ein bisschen durch die Lücke jobt, kann in der RV bleiben, kostet dann AN-seitig derzeit 3,9%...
Die Pauschalen rechnen mind. für 175€ Monatsverdienst...
Hier ein paar Informationen:
Minijob-Zentrale - Minijobs im gewerblichen Bereich -
Das ist eine offizelle hp, wo AG ihre Minijobber auch erst mal anmelden können. Es gibt noch mehr Info dort.
Dort wird natürlich so getan, als wenn der Minijobbereich ganz toll wäre - aber von der Dartellung kann man sich mental distanzieren - Sie brauchen bloß den formalen Input rauszuziehen!