Was passiert mit Altersrente nach Tod von Ehegatten?

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S

Süffi

Hi zusammen, wenn ein Ehegatte stirbt, der Altersrente bezogen hat, was passiert denn dann mit dem Geld, ist das weg oder bekommt es der hinterbliebene Ehegatte überwiesen?

Mir ist zwar klar das es eine Witwenrente gibt, die ist ja aber niemals so hoch wie die eigentliche Rente. Wäre ja schade wenn der Staat einfach das Geld einbehalten würde.
 
C

Calaina

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Die Witwenrente soll als Ersatz der Rente des Ehepartners gelten. Natürlich ist sie geringer als die eigentliche Rente, aber ist es ja auch eine Person weniger zu versorgen.

Hoffe das hilft Ihnen weiter.
 
C

Calaina

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wie meinst du das? wieso hat das was mit dem Alter der Witwe zu tun?
 
U

Unregistriert

Hallo,

die Witwenrente ist eine Sonderform der gesetzlichen Rente.
Diese wirkt als >Leibrente<, zahlt also, solange man lebt. D.h. wer länger lebt, bekommt länger Cash...Allerdings gibt es von der Witwenrente 2 Typen, nämlich die Große und die Kleene.

Witwenrente | Rente & Altersvorsorge
->Warum soll immer ICH alles erklären?

Die Rente als solche kann übrigens nicht futsch sein und der Staat bekommt sogar auch nix, da es sich in Wahrheit um ein 100%iges Umlageverfahren handelt.
D.h. daß alles was die Leute, die so dumm sind, arbeiten zu gehen(...), da einzahlen geht SOFORT wieder raus an die Alten. Verscheidentlich ist dieses Verfahren deshalb auch als >Generationenvertrag< beschrieben worden.
Das Problem besteht freilich in der Sache, die sich `demographischer Wandel´ nennt - also
a) es gibt immer weniger Junge und
b) die Alten werden immer älter.
Verschärft wird dieser arge Zusamemnhang dadurch, daß Viele von den wenigen Jungen nur noch prekäre Jobs haben, also nicht viel einzahlen...
Der Gesetzgeber ist den Forderungen nach einem Nachhaltigkeitsfaktor insofern nachgekommen, als daß der Rente 2 weitere Standbeine verpasst wurden; man nennt das deshalb auch >das 3-Säulen-Modell<
Nr. 2 ist die RiesterRente (von der es im Wesentlichen 5-6 Wege gibt)
Nr. 3 codiert als Bruttoentgeltumwandlung (diese besteht aus einer Kooperation des AG mit einem Finanzpartner, oder wirkt als Direktzusage).

Wegen der Auszahlung dieser Rentenbestände an Anverwandte im Todesfall googeln Sie nun ruhig mal selber. Der fAchgbegrigg hier lautet übrigens >Fungibilität<.

Puh, jetzt haben wir ganz schön viel Holz gemacht, also anbei gibt´s nun erst mal Abendbrot, also Tschüss!
 
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otta51

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Sie bekommen 60 bzw. 55% der Rente Ihrer Ehefrau. Natürlich müssen Sie sich einen Teil Ihres Einkommens anrechnen lassen. Da gibt es Freibetrag. Kommen Sie darüber, kann es sein, daß von der Rente der verstorbenen Frau einiges einbehalten wird. Bedenke: Wir leben in Deutschland, und egal um was es geht, werden nur die "Kleinen" zur Kasse gebeten.
 
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