Frage zur Lohnpfändung vom Jugendamt

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saturn1251

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soweit ich weiss wird eine lohnpfändung doch nur dann vorgenommen, wenn man seiner zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. hast du das ein oder andere mal die zahlung ausgelassen?
 
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saturn1251

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Nein, hab ich nie gemacht.Wie gesagt hatte eine mündliche Absprache mit dem Jugendamt über eine Summe die weniger war als ich sollte!Aber wahrscheinlich mein Fehler weil es nur mündlich war!?
Und die letzten Monate sollte ich nicht bezahlen bis zur Klärung vom Gericht laut RA.
 
Wubbu

Wubbu

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Hallo saturn1251,

bitte das erstellen von weiteren Themen mit dem gleichen Inhalt unterlassen. Dies wird im allgemeinen als Crossposting angesehen. Ein Thread dazu reicht, zumal ja auch schon eine Antwort erfolgt ist.
 
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saturn1251

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ohh ok!! ich dachte dann hätte ich mehr möglichkeiten eine antwort zu bekommen! sorry
 
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Broiler

In Anbetracht deiner 50%igen Behinderung solltest du in jedem Fall einen Fachanwalt aufsuchen. In einem Forum kann keine Rechtsberatung erfolgen, höchstens Meinungen der User. Würde an deiner Stelle sofort zu einem Anwalt gehen.

Liegt denn überhaupt ein Unterhaltstitel vor oder wurde da nach gutdünken gepfändet? Dein Sachverhalt ist m.E. doch eher kompliziert.
 
S

saturn1251

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Der Titel war für die 135% die ich vorher hatte! Jetzt soll ich etwas vom jugendamt unterschreiben.Die hatten ja eine "neu berechnung" gemacht, und sind auf die 233 € pro kind gekommen.Ich war ja bei einem "Fachanwalt", aber wie ich sagte hatte ich die Meinung das der überhaupt keine Lust hatte was für mich zu tun!
Der sagte nur zu mir...."machen SIE" das so..und so.Der wollte nur 120 € für ein Brief an das Jugendamt!Jetzt erst einmal einen "anständigen" Anwalt finden!?
Aber alle NICHT falsch verstehen!!Ich möchte ja für meine Kinder zahlen!!
Ja Broiler iss bissel kompliziert das ganze.Ich wollte auch nur vielleicht erst einmal eine Antwort auf die Frage wieviel € das Jugendamt bei mir bei 650€ brutto Urlaubsgeld Pfänden darf und kann!? Ich mein ich hab mal gelesen, das die bis zu einer bestimmten Summe nämlich nix Pfänden dürfen?!
 
B

Broiler

Keine Sorge, das hab ich schon nicht falsch verstanden ;)

Ohne Anwalt kommste m.E. nicht weit. Und es sollte schon ein Fachanwalt sein. Unterschreiben würde ich, ohne das mein Anwalt das geprüft hat, sowieso gleich mal gar nix.

Hat sich denn bei dir bei der Arbeit was verändert, verdienst nun nun mehr als vorher? Oder weniger?
 
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saturn1251

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Bei meiner alten Arbeit, hatte ich etwa 2000€-2300€ Netto.Meistens über 100 Überstunden im Monat.Darum war ich mit 135% berechnet!
Meine derzeitige Arbeit 1200 € Netto bei Steuerklasse I, jetzt hab ich Steuerklasse III und "vor" dem ganzem Mist 1450 € Netto.Wie gesagt jetzt 1036 € Netto.
Bei den 1036 € ist schon die Erhöhung des Selbstbehaltes!
 
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Frage zur Lohnpfändung vom Jugendamt

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