Das ist nicht ganz richtig:
Kann schon sein, daß es eine solche Konstruktion gibt, aber
das allgemeine Schonvermögen nach SGB2 besteht aus einer Kulanzregelung (ein Arbeitnehmer, der Jahrzehnte beschäftigt war, und sich Vermögen aufgebaut hat, soll nicht komplett enteignet werden), die
a) 150€ Pauschale/Lebensjahr vorsieht,
b) die private geförderte Altersvorsorge (z.B. Riester) berücksichtigt,
c) ein angemessens Fahrzeug zugesteht,
d) sowie angemessenen Wohnraum.
Das sind jedenfalls die wesentlichen Pkte.
SGB 2 - Einzelnorm
Hier steht der ganze Sermon in Rohform drin, das ist §12/SBG2.
Das was der Vorredner anspricht, läßt sich über Nr.3 in (2) herleiten - Wikipedia will dazu wissen, daß eine ALG2-bezugsfähige Person ab Jg.64 ihr Schonvermögen so auf theoretisch etwas über 61.Tsd.€ ausweiten könne. Ich sage dazu nichts, weil ich es weder bestätigen noch dementieren kann und will.
"Was ist denn ein angemessens KFZ?"
-> Das ist auch irgendwo geregelt, ich weiß es als Fahrradfahrer nur nicht genau; nur soviel: Ein Benz 500 oder Audi A6/A8 oder entspechendes Modell aus Bayern zählt wahrscheinlich nicht dazu...Es kommt hier sicher auf den Versuch an, also es kann schon sein, daß ein 4Pers.-Haushalt mit dem Passat durchkommt, wenn er gescheit argumentiert (z.B. zuverlässiges Fahrzeug mit wenig Reparaturen aber mit gewissen Gebrauchsspuren im Vgl. mit einem unsicherer Gebrauchtmarkt (das bezieht sich jetzt nicht direkt auf den Passat, sondern so könnte eine Argumentation auch für einen Opel +Diverse aussehen ) ; es spielt dann sicher auch die Ausstattung eine Rolle, z.B. Edellook mit Ledersitzen und 19"-Bereifung auf Sportfelge vs. normale Familienkutsche!
Was ist denn überhaupt ein angemessenes Eigenheim?"
-> Bei Einzelpersonen darf die Bude 80m² (resp. 90 bei ganzen Häusern) betragen. Mehr Personen = +20m²/je; der Deckel liegt auf 120m² (resp. 130 bei ganzen Häusern), also 10 Kinders machen ist kein Rezept hier...
"Spielt es eine Rolle, wo die Hütte steht?"
-> Grundsätzlich nicht, aber es wird geschaut auf die Grundstücksgröße - 500m² sind in urbanen Gebieten stattgegeben, auf dem Lande sind es 800m².
"Wirklich - dann kann ich ja dort Gemüse und Kartoffeln anbauen und Kleinvieh halten..."
-> Ja, der Eigenheimbesitzt, sofern er angemessen ist, bietet im Harz4 gewisse Vorteile in der Grundversorgung, resp. durch die Freisetzung der dort doch arg begrenzten Barmittel, vor allem auf dem Lande!