Muss Eingliederungsvereinbarung unterschrieben werden?

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D

D'oro

Eine Eingliederungsvereinbarung im Jobcenter, muss diese unterschrieben werden und was sind die Folgen wenn man es nicht tut? Darf einem dann die Leistung gekürzt werden?
 
U

Unregistriert

Sie

müssen gar Nichts - außer Sterben (selbst das ist nicht bewiesen, aber schon nicht ganz unwahrscheinlich, sag mal...).

Wenn Sie das Ding nicht unterzeichnen, heißt das im ARGE-Jargon, daß Sie ein Faulenzer sind und die Arbeit verweigern. Die schnellste Tour dann ist eine 3-monatige Sperre, vorbehaltlich weiterter Maßnahmen!
"Was kann man eigentlich tun, wenn man gesperrt ist?"
-> Sie können zum Sozialamt (seit der Harz4-Einführung vor allem in kleineren Orten meistens nur noch ein Anhängsel vom Rathaus) gehen und dort einen auf akute Notlage machen. Das Gesetzt sieht vor, daß niemand verhungern muß und in den Existenzfällen gibt´s dann "10 Mark" in bar.
Das wird aber dazu führen, daß die Tussis dort sich für nicht zuständig erklären, weil Sie ja ein ALG2-Fall (noch arbeitsfähig) seien.
Das geht dann so hin und her, her und hin. Am Ende werden Sie 3 Monate lang jeden Tag auf der Stütze gewesen sein, um sich für den Day Ihr Almosen abgeholt zu haben. Wenn die 3 Monate dann um sind, werden Sie rechtzeitig zu einem Gespräch bei der ARGE eingeladen, wo Ihnen erneut die (verschärfte?) Eingliederungsvereinbarung vorgelegt wird...
"Kann man denn mehrmals gesperrt weden?"
-> Ja klar, bis zum Sanktnimmerleinstag...

=> Das Beste wird sein, Sie unterschreiben den Dreck - nichts wird schleißlich so heiß gegessen, wie es gekocht wird...
Das Amt hat kein Geld, um Sie arg zu f...en, sagen Sie sich das immer wieder vor!
Das Schlimmste was passieren kann, ist daß man Sie auf solche Kurse setzt. Da gehen Sie halt hin - zum einen Ohr rein...
Beim 1€-Job können Sie langsam arbeiten, aber GANZ langsam und immer wieder Krankmeldungen bringen und den Vorarbeiter implizit(!) beleidigen usw. ...

Das Beste wird sein, Sie finden bald selber einen neuen Job; lassen sie sich nicht erpressen - Leiharbeit ist echt scheiße!
 
U

Unregistriert

So ein gequillter Unsinn habe ich noch nicht gelesen.

1. Ja, man kann und darf die Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung verweigern.

2. Nein, die ARGE darf darauf nicht kürzen. Mal davon abgesehen, dass Kürzungen und Sperrungen ohnehin verfassungswidrig sind.

3. Wird einem das ALG II gekürzt oder gesperrt geht man nicht zum Soazialamt, sondern zum Sozialgericht und reicht klage gegen die jeweilige ARGE ein.
 
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