Bin ich meiner Mutter zu Unterhalt verpflichtet?

Diskutiere Bin ich meiner Mutter zu Unterhalt verpflichtet? im Sozialleistungen Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Moinchen. Ich, 26, arbeite Vollzeit, jedoch mit geringem Verdienst (ca. 1100€ netto). Meine Mutter bekommt seit Jahresanfang nur noch Hartz IV...
S

Stiefelriemen

Moinchen.

Ich, 26, arbeite Vollzeit, jedoch mit geringem Verdienst (ca. 1100€ netto). Meine Mutter bekommt seit Jahresanfang nur noch Hartz IV. Wir wohnen noch zusammen in der Wohnung und ich steuer meinen Teil zur Miete bei. Bin ich ihr denn zum Unterhalt verpflichtet, sprich kann das Amt an mich herantreten als Sohn?
 
U

Unregistriert

Ja,

Sie bilden eine `Bedarfsgemeinschaft´.
Sind echt er Letzte, der das noch nicht weiß! Ist aber kein Problem - jetzt kennen auch Sie den Harz4-Film.
Ihre Verwandte müßte alleine wohnen oder in einer WG (WG Mutter/Sohn nehme Die Ihnen nicht ab!), um niemanden mit reinzuziehen...
 
S

Stiefelriemen

Aber dann kann ich ja meine laufenden Fixkosten pro Monat nicht mehr decken. Kann ja meinem Arbeitgeber nicht sagen dass ich mehr Geld brauche nur weil das Amt jetzt sagt ich müsse meine Mutter unterhalten.
 
U

Unregistriert

Ja klar:

Sie werden nur nach den Regeln konfisziert. D.h. einen best. Betrag darf man Ihnen nicht abköpfen.
Leider ist der sehr konservativ angelegt. Also falls Sie jetzt eine Liste erwarten, wie etwa bei "was muß ich nch Scheidung als Unterhjalt zahlen, Sorry!
Näheres zu Ihrem Problem wird
hier:
Ratgeber Einkommensberechnung und Hartz IV
ausführlichst erläutert...
Bevor Sie jetzt den §86 EStG rauskramen: Es ist die innere Förderquote gemeint, also die 4% vom Vorjahresbrutto, die zum Empfang der Zulage berechtigen. Insgesamt kann man ja Steuern auf bis zu 2100/p.a. (Minus Zulage) rauskriegen, weshalb das ein guter Zahlbetrag wäre. Aber das ist nicht laut SGB2...Ohnehin würden Sie dann ja was bei der Steuer rauskriegen und dann haben Sie da wieder den Salat.
Die Beiträge zu Lebens- und privaten Rentenversciherungen müssen zudem "angemssen" sein, d.h. da sind sie wieder ganz genau dann und man läßt Sie nicht z.B. extra viel für´s Alter zurücklegen.
Sie sehen also, wie besch...eiden das geregelt ist. Die wollen die Leute wirklich arm machen, bzw. die Arbeitslosen in Leiharbeit und Werksverträge pressen, so daß das Establisment noch mehr Rendite rausbekommt...
So greift das Zahnrad in die Ritzelwelle ein - das ist alles EINE böse Verschwörung!

Ihre Fixkosten: Bei Ihrer zukünftigen Lebensplanung in der Bedarfsgemeinschaft gilt der Harz4-Maßstab, d.h. Sie brauchen soviel Cent für das und soviel Cent für Jenes und das Dritte brachen Sie überhaupt nicht...

Sie sehen also: Das beste wäre es wirklich, wenn Sie den Homeboy nun erledigen!
Die Mama kann sich gut mit anderen ALG2lern zusammentun - die Solidariät ist gerade an größeren Orten gut, dort gibt´s oft Treffpunkte. Es gibt zudem verdammt viele Rentner, die Grundrente bekommen bzw. in einer Privatinsolvenz stecken; das betrifft besonders auch (Single-)RenterINNEN (die Solidarität bei der älteren Generation ist noch besodners gut ausgeprägt, also selbst ich als vollindividualist SEHE das immer wieder und staune doch)...
Zu beachten: Die Whg. für Harz4-Empfänger muß ebenfalls "angemessen" sein, also da lauert gleich der nächste Hammer!
 
S

Stiefelriemen

Ja gut, aber wie gesagt, ob ich etwas brauch oder nicht ist ja eine Sache, aber ich hab für ein Auto hier momentan einen Kredit laufen, der auch noch ein paar Jahre läuft und den kann ich nicht einfach so beiseite legen. Irgendwann bin ich dann auch soweit, das ich nichts mehr zahlen kann und auf Hartz IV angewiesen bin. Das kann doch echt nicht das Ziel sein oder?
 
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Bin ich meiner Mutter zu Unterhalt verpflichtet?

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