Bald könnten die Arzneimittel in den deutschen Apotheken billiger werden. Seitens des Bundesgerichtshofes wurden nun Re-Importe von Arzneimitteln aus den Ländern erlaubt, in denen sie deutlich günstiger sind. Ausgeschlossen von dem Urteil sind jedoch nach wie vor verschreibungspflichtige Medikamente. Das geht aus dem Urteil mit dem Aktenzeichen Az.: I ZR 211/10 hervor.

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