Sie
können da alles mögliche vereinbaren, wenn der Anwalt mitspielt...
Vergütung nach Streitwert ist das eigentliche gültige System. Ein guter Anwalt hat das Vergütungsbuch parat und kann Ihnen auf Cent und Heller sagen, was die Sache kostet. Vorsicht vor weiteren Kosten, also fragen,w enn Sie gerade dabei sind! Bis hierher darf der Anwalt nichts verlangen, Kasse gibt´s erst, wenn Sie ihr eine Auftrag erteilt haben.
Kommt die Sache vor Gericht, ist vom Kläger eine "Gerichtsvergütung" vorab einzureichen. Dann kommts (in einem Zivilprozess also) darauf an, wie die Sache ausgeht: Gewinnen Sie, zahlt der Gegner ALLES, auch Ihre Vorleitungen; verlieren Sie hingegen, zahlen SIE alles. inkl. der gegnerischen Anwaltsvergütung; endet Ihr Prozess mit einem Vgl., bezahlt ein Jedes seins und die Prozessgebühr wird Ihnen als Kläger anteilig zurückerstattet.
Anders sieht es in arbeitsrechtlichen Prozessen aus - da gilt (in der ersten Instanz) der Grundsatz: 50:50 von vornherein.
Vorsicht vor windigen Anwälten, die alle möglichen Winkelzüge vorschlagen - im Kern soll das meistens den Streitwert nach Oben treiben. Der Anwalt empfielt z.B.: "Hier sollten wir gleich noch eine Unterlassung erwirken". Die Folge davon ist dann i.d.R. , daß die 100.000e, die bei Nichteinhaltung fällig sind, einen neuen Streitwert darstellen.
Es gibt, wie bei allem, nette Anwälte und die `wie Sie es nennen wollen´...