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Freundin hatte Unfall mit meinem Auto
Allerdings bin nur ich als Fahrer versichert. Wie kann ich den Schaden beheben lassen ohne ihn aus der eigenen Tasche zu bezahlen?
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AW: Freundin hatte Unfall mit meinem Auto
Dies ist eines der heissesten Eisen in der KFZ-Versicherung:
Grundsätzlich ist es keine Obliegenheitsverletzung. Der fremde Fahrer ist berechtigt, aber nicht eingetragen. Sondern dir wird vorgeworfen, dass du unvollständige und unrichtige Angaben im Antrag gemacht hast. Dies berechtigt die Versicherung vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Es besteht jedoch kein Rücktrittsrecht wenn du der versicherung nachweist, dass die falschen Angaben nicht vorsätzlich gemacht wurden.
Wenn die falschen angaben auf grober Fahrlässigkeit beruhen, darf die Versicherung nicht zurücktreten, wenn sie bei Kenntnis der Umstände dich dennoch versichert hätte.
Eigentlich besteht bei Rücktritt kein Versicherungsschutz, sondern nur wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt wurde.
Was heißt das jetzt?
Normalerweise führt eine Nachzahlung von dir (dass deine Freundin auch fahren darf) zu einer vollständigen Erstattung des Schadens. es war halt mal eine Ausnahme. Die Haftpflicht zahlt also voll, du bleibst auch sicher nicht auf den 5000.- wegen Obliegenheit sitzen, da es keine ist.
Die Kasko könnte u.U. leistungsfrei bleiben, also sprich du bleibst auf deinem Schaden sitzen. Doch auch hier zeigen sich die Versicherer meist kulant und zahlen nach Zahlung der Differenzprämie brav.
Manche Versicherer (alte Bedingungen) arbeiten zudem noch mit finanziellen Sanktionen, sprich Vertragsstrafen (doppelte Prämie).
In so einem Fall hat man sicher Probleme mit Onlineversicherern und viele bleiben auf Schäden sitzen. Über einen Versicherungsvertreter ist die Abwicklung meist problemloser.
Fazit: Ich denke es geht gut für dich aus. Plädiere mit einmaliger Ausnahme etc.
Übrigens: dies soll kein Freibrief sein, ich stehe auch nur für meine guten Kunden ein. Also macht keine unrichtigen Angaben, es kann sehr teuer für euch werden!!!
Puh, was für ein Post! -
AW: Freundin hatte Unfall mit meinem Auto
Ich bin erst seit 4 Wochen mit ihr zusammen und es war gestern ein Notfall, sie hat ein Auto gebraucht und ich konnte nicht weg. An die Versicherung hab ich absolut nicht gedacht.
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AW: Freundin hatte Unfall mit meinem Auto
Jetzt hoffe ich nur für dich, dass dein neues Mädel nicht unter 23/25-Alters-Regelung fällt.
Gib doch bitte hier Bescheid, wie es ausgegangen ist.
Ich denke mal (hoffe für euch) , dass es problemlos mit einer Nachzahlung geht.
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AW: Freundin hatte Unfall mit meinem Auto
Ich dank Dir erstmal für Deine Hilfe.
Aber nun mal ne Frage. Muss ich jedesmal, wenn ich ne neue Freundin hab das der Versicherung angeben? Und dann auch wieder angeben wenn ich nicht mehr mit der zusammen bin? Ist ja mal richtig schwachsinnig find ich. Sie ist übrigens 2 Jahre alter als ich, 29.
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AW: Freundin hatte Unfall mit meinem Auto
Freut mich, du genießt dein Leben.
Wenn du als Fahrer dich und deine Partnerin angibst, wird nicht explizit nach dem Namen gefragt, und wenn doch, kannst du es mit einem Frauenwechsel ganz einfach begründen, wenn es zu einem Schaden kommt. Also das ist nicht so schlimm und du musst auch nicht jedesmal den neuen Namen mitteilen.
Achte nur darauf, dass deine Mädels nicht jünger als 25/23 sind, dann gibts wieder Probleme.
Aber rein versicherungsrechtlich musst du eigentlich den Namen immer wieder ändern lassen. Aber das wird dir NIE nachteilig ausgelegt werden, wenn du es nicht machst.
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AW: Freundin hatte Unfall mit meinem Auto
Ok, dann weiss ich ja bescheid. Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Werd dann mal mein Glück bei der Versicherung versuchen -
AW: Freundin hatte Unfall mit meinem Auto
Nach dem Namen wird in der Regel nicht gefragt.
Gib Partner und VN an fertig.
Bei Notfällen wie Krankheit oder so.
Sprich Du fährst hin und dann wird dir schlecht Sie muss weiterfahren geht das schon mal ok.
Egal und Schwachsin ist das nicht.
Imemrhin zahlzt du auch weniger wenn du nur allein eingetragen bsit.
Es ist halt eine Gefahrerhöhung.
Somit eine Obligenheitsverletzung.
Bei Groberfahrlässigkeit wirt dan neine Quote ermittelt (der Schwere des vergehens entsprechend).
Kann sein das es total abgelehnt wird oder nur zu 50% vielleicht auch nur 20 oder auch kompeltt übernommen wird.
Wenn Du also der Verischerung angibst nur du fährst zahlst du weniger beitrag.
Also ist es nur inordnung wenn dann die Verischerung nur das Reguliert wofür du auch bezahlt hast.
Naggn
PS: CX7 Wo bist du denn wenn ich fragen darf?
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Freundin hatte Unfall mit meinem Auto
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