Wohn- und Nutzfläche

Diskutieren Sie Wohn- und Nutzfläche im Immobilien Forum im Bereich Finanzforen; Besteht denn zwischen Wohn- und Nutzfläche ein Unterschied? Geht um eine Dachwohnung mit Dachschräge. Ist dabei das Stockmas ausschlaggebend???...


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  1. #1
    Saio

    Wohn- und Nutzfläche

    Besteht denn zwischen Wohn- und Nutzfläche ein Unterschied? Geht um eine Dachwohnung mit Dachschräge. Ist dabei das Stockmas ausschlaggebend???

    •   



       

  2. #2

    AW: Wohn- und Nutzfläche

    Die Wohnfläche gehört zur Nutzfläche.
    Zur Wohnfläche zählen alle Zimmer (Schlafzimmer, Wohnzimmer), Küche und Bad (wenn vorhanden Abstellkammer). Anteilig können auch Terrasse/Balkon angerechnet werden (max. 50 %).
    Zur Nutzfläche zählen alle Wohnräumlichkeiten, Keller und Dachboden. Das Treppenhaus gehört nicht dazu, dies ist
    eine Verkehrsfläche.

    Bei Dachgeschosswohnungen gelten folgende Regeln:
    Ist die Raumhöhe zwischen 1 m und 2 m, darf die Fläche nur zu 50 % angerechnet werden.
    Ist die Höhe unter 1 m darf es gar nicht angerechnet werden.

    Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen.

  3. #3
    Saio

    AW: Wohn- und Nutzfläche

    Jippsy das hilft weiter. Vielen Dank für den Hinweis.

  4. #4
    Unregistriert

    AW: Wohn- und Nutzfläche

    Frage dazu.

    Du schreibst bei Raumhöhe zwischen 1-2 Meter. Ist da die Höhe des Kniestocks gemeint oder allgemein die Raumhöhe? Weil die Schräge hört ja auch irgendwann wieder auf und dann ist so ein Raum normal hoch.

  5. #5
    Saio

    AW: Wohn- und Nutzfläche

    Ich weiss es zwar nicht wirklich, würde aber mal auf die Kniestockhöhe tippen. Da ja die wirkliche Deckenhöhe dann keinen Sinn ergeben würde. Da ja die Decken heutzutage höher als 2 Meter sind würde man ja jede Dachschräge zu 100% laufen lassen.

  6. #6
    Unregistriert

    AW: Wohn- und Nutzfläche

    Ok

    Das würde natürlich Sinn machen. Ist doch alles schon sehr verwirrend.

    •   



       


Wohn- und Nutzfläche



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