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Wohn- und Nutzfläche
Besteht denn zwischen Wohn- und Nutzfläche ein Unterschied? Geht um eine Dachwohnung mit Dachschräge. Ist dabei das Stockmas ausschlaggebend???
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AW: Wohn- und Nutzfläche
Die Wohnfläche gehört zur Nutzfläche.
Zur Wohnfläche zählen alle Zimmer (Schlafzimmer, Wohnzimmer), Küche und Bad (wenn vorhanden Abstellkammer). Anteilig können auch Terrasse/Balkon angerechnet werden (max. 50 %).
Zur Nutzfläche zählen alle Wohnräumlichkeiten, Keller und Dachboden. Das Treppenhaus gehört nicht dazu, dies ist
eine Verkehrsfläche.
Bei Dachgeschosswohnungen gelten folgende Regeln:
Ist die Raumhöhe zwischen 1 m und 2 m, darf die Fläche nur zu 50 % angerechnet werden.
Ist die Höhe unter 1 m darf es gar nicht angerechnet werden.
Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen.
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AW: Wohn- und Nutzfläche
Jippsy das hilft weiter. Vielen Dank für den Hinweis.
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AW: Wohn- und Nutzfläche
Frage dazu.
Du schreibst bei Raumhöhe zwischen 1-2 Meter. Ist da die Höhe des Kniestocks gemeint oder allgemein die Raumhöhe? Weil die Schräge hört ja auch irgendwann wieder auf und dann ist so ein Raum normal hoch.
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AW: Wohn- und Nutzfläche
Ich weiss es zwar nicht wirklich, würde aber mal auf die Kniestockhöhe tippen. Da ja die wirkliche Deckenhöhe dann keinen Sinn ergeben würde. Da ja die Decken heutzutage höher als 2 Meter sind würde man ja jede Dachschräge zu 100% laufen lassen.
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AW: Wohn- und Nutzfläche
Ok
Das würde natürlich Sinn machen. Ist doch alles schon sehr verwirrend.
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Wohn- und Nutzfläche
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