übermäßige beanspruchung

Diskutieren Sie übermäßige beanspruchung im Haftpflichtversicherung Forum im Bereich Versicherungen; hallo liebe leute des fachs, ich hab da mal eine frage bezüglich dem passus "übermäßige beanspruchung". der boden in unserer mietswohnung (parkett) schaut nach unseren ...


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  1. #1
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    übermäßige beanspruchung

    hallo liebe leute des fachs,

    ich hab da mal eine frage bezüglich dem passus "übermäßige beanspruchung". der boden in unserer mietswohnung (parkett) schaut nach unseren 4 jahren wohnen schon ziemlich verkratzt aus obwohl er auch vorher schon nicht mehr nagelneu war. gutachter meinte nun es sei "übermäßige beanspruchung", haftpflicht inkl. mietsachschäden zahlt nun nicht. vermieter will aber den boden nun komplett tauschen da nicht mehr brauchbar. muss ich dem vermieter jetzt einen neuen boden zahlen? falls dem so ist, wofür hab ich dann eine haftpflichtversicherung?

    hoffe ihr könnt mir da etwas beratend zur seite stehen wie ich nun weitermachen soll. hab mich mal so pi mal daumen informiert, boden (material) würde schon gut 1500€ kosten + bodenleger, das kann ich einfach nicht zahlen.

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  2. #2
    Unregistriert

    AW: übermäßige beanspruchung

    keine fachkundigen die sich auskennen? wäre über eine gute antwort sehr dankbar

    viele grüsse

  3. #3
    Unregistriert

    AW: übermäßige beanspruchung

    und nochmal nach oben, helft mir bitte!!!

  4. #4

    AW: übermäßige beanspruchung

    Ich kann dir leider nicht helfen. Einzelne Stellen, die im Parkett von dir beschädigt wurden, zahlt immer die Mietsachschadenversicherung. Doch wenn der gesamte Boden irgendwie verkratzt wurde, schauts schlecht aus. Der Gutachter (ich nehm an von der Versicherung) hat seine Entscheidung gefällt. Hast keine Fotos vom Zeitpunkt des Einzuges. Wenn der Unterschied hierzu minimal ist, ist es normale Abnutzung, wenn der Unterschied aber sehr deutlich ist, kann sich die Versicherung auf unsachgemäße Abnutzung berufen, also kein Mietsachschaden.
    Aber selbst wenn du schadenersatzpflichtig bist, kann nur der Zeitwert angesetzt werden. Also komplette Neuverlegung zu deinen Unkosten ist normal ausgeschlossen, es sei denn der Boden war zum Zeitpunkt des Einzuges doch in Ordnung.

  5. #5
    Unregistriert

    AW: übermäßige beanspruchung

    also als ich eingezogen bin war der boden auch schon nicht mehr neu und das hat man deutlich gesehen. aber ich frag mich wie man bei einem fussboden von übermäßigen beanspruchung oder unsachgemässer nutzung sprechen kann. ich lauf doch nur darauf. ab und zu lässt man mal was fallen oder man verschüttet etwas. das ist doch irgendwie vollkommen normal, keiner geht doch mit samtüberzug an den füssen über einen boden oder lässt ihn mit einer plane abdecken, ein fussboden muss eben was aushalten können.

    zum gutachter, kann ich von der versicherung verlangen das nochmal ein gutachter vorbei kommt und nochmal genau schaut?

  6. #6

    AW: übermäßige beanspruchung

    Gutachter kosten ein Schweinegeld. Ich glaub nicht, dass du nochmal Chancen hast.

    Ich kenn den Zustand deines Bodens nicht und jeder hat einen eigenen subjektiven Eindruck, was normal ist oder nicht. Wenn du keine Fotos vom Einzug hast, wirst dich schwer tun. Du bist in der Beweispflicht, nicht dein Vermieter, denn aktuell ist der Boden ja versaut. Und wenn keinerlei Schäden bei Übergabe angegeben wurden...Pech,,, dein Vermieter hat dein Kaution als Sicherheit.

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