ARbeitgeber führt Beiträge nicht an Krankenkasse ab

Diskutieren Sie ARbeitgeber führt Beiträge nicht an Krankenkasse ab im Gesetzliche Krankenversicherung Forum im Bereich Sozialversicherung; Verlier ich dadurch jetzt meinen Versicherungsschutz? Hab das gestern eher nur durch Zufall mitbekommen aber anscheinend hat mein Arbeitgeber (kleine Firma, 2 Angestellte) meine Krankenkassenbeiträge ...


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  1. #1
    Roniald

    ARbeitgeber führt Beiträge nicht an Krankenkasse ab

    Verlier ich dadurch jetzt meinen Versicherungsschutz?

    Hab das gestern eher nur durch Zufall mitbekommen aber anscheinend hat mein Arbeitgeber (kleine Firma, 2 Angestellte) meine Krankenkassenbeiträge schon seit 2 Monaten nicht mehr abgeführt. Hab nun natürlich etwas Sorgen, was passiert wenn ich krank werde.

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  2. #2
    Unregistriert

    AW: ARbeitgeber führt Beiträge nicht an Krankenkasse ab

    Hallo,

    also die Hälfte an KV-Beiträgen des AG - dann hat DER Schulden bei der Kasse, nicht Sie!
    Sie bleiben weiter ganz normal versichert, machen Sie sich keine Sorgen.
    So kleine 3Mann-Glitschen: Da arbeiten am Besten sowiso nur Leute, die von vornherein keine Probleme mit einer rel. kurzfristigen Freisetzung haben...
    Sie schauen sich dann am Besten noch dieses Weekend offene Stellenbeschreibungen an und vergessen auch nicht, daß das Arbeitsamt die Meldung (nicht den kompletten Antrag!) 3 Monate im Voraus auf dem Tisch haben will und das auch gründlich sanktioniert. Wer kurzfristiger gefeuert wird, muß direkt hin, also praktisch raus von der Fabrik rein ins Amt...
    "Aber bei mir erfolgte die Benachrichtigung Fr.s nachmittags!"
    -> Dann reicht Montag früh zur Meldung...
    "Aber Die bei mir haben Montags geschlossen!"
    ->Dann gehen Sie am Di. hin, das mit dem geschlossenen Montag ist deren Problem...
    "Aber mein Kind ist am Di. krank geworden!"
    -> Beid er Meldung reicht erst mal eine schriftliche Benachrichtigung auf den Briefkasten - bitte Name, Anschrift, Arbeitgeber, Art der Beschäftigung und Dauer reinschreiben, sowie wie man Sie leicht erreichen kann- das sind mal die wichtigesten Angaben, die das Amt haben möchte.
    Ein Antrag sollte sicherheitshalber 4-5 Wochen vor Leistungseintritt eingereicht werden (Notfälle werden auch mal aus dem Stapel nach Oben befördert, aber grundsätzlich handelt es sich halt um den Beamtentakt...
    Ein schlüssiger Wechsel zum Arbeitsamt stellt eine durchgängige KV.ung sicher!

  3. #3
    Pop Rocks

    AW: ARbeitgeber führt Beiträge nicht an Krankenkasse ab

    Warum kommst du eigentlich immer gleich mit dem schlimmsten, nur weil der AG mal etwas nicht zahlt? Bei dir scheint ja jeder Betrieb insolvent zu sein, nur weil er mal einen finanziellen Engpass hat. Denk vielleicht nochmal drüber nach, wie du antwortest...

  4. #4
    Unregistriert

    AW: ARbeitgeber führt Beiträge nicht an Krankenkasse ab

    Srry,

    aber ein Unternehmen, das schon die Kassenbeiträge nicht mehr zahlen kann, hat wohl mehr Probs als einen frequentiellen Cash-Dry.
    Hey, außerdem steht sowiso im Inka-Kalender, daß am 21. Dezember...

  5. #5
    Pop Rocks

    AW: ARbeitgeber führt Beiträge nicht an Krankenkasse ab

    Ja, der Inka war einfach zu faul weiterzumachen... dauern Kalender weiterführen würde mir auch irgendwann mal auf den Wecker gehen

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