Verwaltungsgebühren und Kosten bei Altersvorsorge abziehen in der Steuer?

Diskutieren Sie Verwaltungsgebühren und Kosten bei Altersvorsorge abziehen in der Steuer? im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Finanzforen; Ein freundliches Hallo in die Forenrunde, werd mich demnächst an die Steuererklärung klemmen. Hab sowohl Riester Rente als auch einen Bausparvertrag und Banksparplan. Sind denn ...


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  1. #1
    Eisschoki

    Verwaltungsgebühren und Kosten bei Altersvorsorge abziehen in der Steuer?

    Ein freundliches Hallo in die Forenrunde,

    werd mich demnächst an die Steuererklärung klemmen. Hab sowohl Riester Rente als auch einen Bausparvertrag und Banksparplan. Sind denn die Kosten, die mir entstehen (Verwaltungsgebühren + weitere Kosten) abzugsberechtigt in der Steuererklärung? Wenn ja, wo genau muss ich das eintragen?

    Habt schonmal Dank für eure (hoffentlich hilfreichen) Auskünfte.

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  2. #2
    Unregistriert

    AW: Verwaltungsgebühren und Kosten bei Altersvorsorge abziehen in der Steuer?

    Hallo,

    Sie geben bitte den ganzen Betrag an, den Sie gespart haben - unabhängig von dem Gebührenanteil...
    Bei Riester besteht die Beitragsgarantie übrigens auch aus den Bruttobeträgen, also inkl. Dem, was der Veranstalter an Spesen bereits abgezogen hat. Das nur zur Ergänzung!

    Wo die Stellen in den neuen Formularen sind, weiß ich leider nicht, da ich selber noch gar keine Unterlagen_2012 besitze - das Outlay ändert sich ja häufig...
    Aber wenn Sie Ihren Grips einschalten und den Zeilenbegleittext gut durchlesen, finden Sie´s schon!
    Vergessen Sie als Anleger nicht die Günstigerprüfung zu aktivieren und es kann sein, daß Sie z.B. bei Riester erneut nur ein Kreuz setzen müssen und halt die Bescheinigung des Anbieters beilegen(?)...

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