Beerdigungskosten und aussergewöhnliche Belastung

Diskutieren Sie Beerdigungskosten und aussergewöhnliche Belastung im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Finanzforen; Guten Morgen, kann man denn Beerdigungskosten, also Garbstein, Sarg, etc. zu den aussgewöhnlichen Belastungen sehen und daher steuerlich absetzen? Bisher hab ich nichts gefunden was ...


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  1. #1
    Unregistriert

    Beerdigungskosten und aussergewöhnliche Belastung

    Guten Morgen,

    kann man denn Beerdigungskosten, also Garbstein, Sarg, etc. zu den aussgewöhnlichen Belastungen sehen und daher steuerlich absetzen? Bisher hab ich nichts gefunden was darauf hindeutet, vielleicht wisst ihr ja mehr.

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  2. #2
    Unregistriert

    AW: Beerdigungskosten und aussergewöhnliche Belastung

    Hallo,

    wenn jemand keine Angehörigen hat, oder Angehörige willentlich ausschließt, wird er vom Staat entsorgt.
    Dies geschieht mittels Verbrennen, falls der Verstorbene keine andere Regelung verfügt und für die Kostendeckung dieser sonderwünsche vorgesorgt hat.
    Beim Flammbieren fällt weder ein besonderer Sarg, noch ein Grabstein an. Der Staat benötigt vermutlich auch keine Urne von Ihnen...

    Wenn es also eine Verweisung auf diese grundsätzliche Methode gibt, und davon gehe ich aus, gibt es vermutlich(?) keine Mögl., Kosten für volkstümliche Beerdigungsrituale geltend zu machen (weil das dann eben Ihr Privatvergnügen ist...).

    Ich weiß es nicht mit Sicherheit, lese aber immer alles über Steuererstattungen und habe von sowas noch nicht gehört.
    Ein Feld für Werbungskosten im Zusammenhang mit der Anlage Erschaftsteuer wär´s natürlich. *harhar* Ich gehe aber davon aus(???), daß es das nicht gibt.
    Tip: Probieren Sie es halt mal, wenn Sie schräg genug sind - mehr als ablehnen kann das Amt auch nicht...
    Beste Stelle wäre wohl tatsächlich die Region, wo Medizinkosten und Betreuung Anverwandter behandelt werden.
    Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, daß es was bringt...

  3. #3
    Muiz

    AW: Beerdigungskosten und aussergewöhnliche Belastung

    Im Prinzip ist das ganze relativ einfach. Wenn man die Kosten aus eigener Tasche bezahlt und nicht aus einer Versicherung des Verstorbenen oder sonstigen Nachlässen, dann kann man die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehen.

  4. #4

    AW: Beerdigungskosten und aussergewöhnliche Belastung

    Zitat Zitat von Muiz Beitrag anzeigen
    Im Prinzip ist das ganze relativ einfach. Wenn man die Kosten aus eigener Tasche bezahlt und nicht aus einer Versicherung des Verstorbenen oder sonstigen Nachlässen, dann kann man die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehen.
    So sieht es aus...die Beerdigungskosten sind ja schon dem Grunde nach außergewöhnlich...daher passt das so

  5. #5
    Unregistriert

    AW: Beerdigungskosten und aussergewöhnliche Belastung

    Hallo,

    vielen Dank für eure Einschätzung. Ich werde es bei der Steuererklärung mal mit angeben und versuchen, die Kosten abzusetzen.

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