kann nießbrauchsrecht wieder entzogen werden?Diskutieren Sie kann nießbrauchsrecht wieder entzogen werden? im Erbe Forum im Bereich Finanzforen; hallo,
im erbe wurde der ehefrau des verstorbenen ein nießbrauchsrecht zugesagt. kann man denn dieses recht auch wieder entziehen, wenn sich die ehefrau des verstorbenen ... | | | -
kann nießbrauchsrecht wieder entzogen werden?
hallo,
im erbe wurde der ehefrau des verstorbenen ein nießbrauchsrecht zugesagt. kann man denn dieses recht auch wieder entziehen, wenn sich die ehefrau des verstorbenen ungebührlich verhält? oder hat man da keine chance?
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AW: kann nießbrauchsrecht wieder entzogen werden?
Normal nicht!
Es besteht ganz grundsätzlich für Bürger der BRD die Möglichkeit, eine "unmögliche Person" bei dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten kann die Behörde, bzw, ein psychologischer MA den/die Betreffende(n) vorladen um das zu machen, was im Volksmund `Idiotentest´ genannt wird.
Ganz einfach ist das aber nicht; da sollte dann schon ein wissenschaftlich belastbares Ergebnis rauskommen. So eins, wo die Dame quasi in die Geschlossene eingewiesen wird - das passiert in der BRD manchmal ganz schnell und manchmal (leider) überhaupt nicht. Die Dame hat auch Rechte! D.h. ganz grundsätzlich, so lange Sie zurechnungsfähig ist und nicht als "verrückt" ausgewiesen, kann Sie Ihnen eine Retourkutsche verpassen. Das dt. Recht kennt da §§ wie z.B. üble Nachrede oder Beleidigung, Rufmord, etc. Diese Vorwürfe sind ganz grundsätzlich belastbar, heißt es kann bei entspr. Schwere zu Haftstrafen kommen, sonst zahlen Sie halt bei Verurteilung eine Strafe (und gelten auch als vorbestraft ab best. Höhe).
2 von 3 Mordverhandlungen vor dt. Gerichten entpuppen sich übrigens als `Beziehungstat´. Bei besondere Belastung (Heimtücke, Grausamkeit...) kann neben den 15 Jahren Haft manchmal die berüchtigte Sicherungsverwahrung verhängt werden. Das nur zur Hintergrundorientierung, wenn wir sowiso gerade über das Justizsystem schwätzen...
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AW: kann nießbrauchsrecht wieder entzogen werden?
Das Recht selbst entziehen wird schwer. Selbst mit einer Einweisung dürfte das Nießbrauchrecht nicht verfallen.
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