pflichtteil

Diskutiere pflichtteil im Erbe Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Habe eine Frage: Ehepaar gemeinsames Testament. 1 Sohn, der ist enterbt. Es gibt ein Haus im Wert von EUR 100.000.- , das beiden Eheleuten...
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bulli

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Habe eine Frage:
Ehepaar gemeinsames Testament. 1 Sohn, der ist enterbt. Es gibt ein Haus im Wert von EUR 100.000.- , das beiden Eheleuten gemeinsam gehört. Vor 4 Jahren verstarb die Ehefrau. Der enterbte Sohn erhielt den Pflichtteil, wieviel ist nicht bekannt, vermutlich von den 50% der Ehefrau 50%, also 25%. Die anderen 25 % hat der Überlebende geerbt, also seinen Anteil von der Hälfte, die ihm immer schon gehörte und die anderen 25%.

Jetzt verstirbt er auch, es ist aber die Schwester des Verstorbenen als Alleinerbe benannt und der Sohn weiterhin enterbt. Das gesetzliche Erbe müsste doch dann 1/2 von den 75.000.- sein. Oder? Das Pflichtteil ist dann davon wiederum die Hälfte.

Ist das nun korrekt???
 
U

Unregistriert

Hallo,

bei Vorhandensein von Kindern erbt der Ehegatte nach Gesetz 1/4 oder was im Tstament steht.
Das/die Kinder bekommen also 3/4 oder die individuelle Regelung. Der Pflichtteil für Enterbte beträgt bei 1Kind 1/2 vom persönlichen Anteil, bei 2 Kinder 2/3 usw. ...

Der Pflichtteil muß geltend gemacht werden - geschieht dies inenrhalb von 3 Jahren nach Testamentseröffnung NICHT, besteht kein Anrecht mehr!
Ach sonst kann in der BRD Jedermann von einem Erbe Abstand nehmen: Einfach "Ich komme nicht!" oder "Ich verzichte!" sagen...

Der Pflichtteil wird grundsätzlich in bar entrichtet - bei einem Haus müssen die Anderen also Dem- oder Denjenigen sein Pflichtteil rauszahlen! Bei einem Haus kann das z.B. geschehen indem man eine Hypothek aufnimmt, wenn nicht genug Barmittel vorhanden sind...

Sterben beide Ehegatten und ist das einzige Kind enterbt, treten die Erbränge 2-5 in Kraft; Ist da Leere, bekommt -abgesehen von einem "Letzten Willen"- der STAAT die meiste Sore (oder Alles, wenn Enterbte keine Pflichtteile geltend machen).
 
A

amsel

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Also mir ist das nicht klar genug beschrieben:

Sohn ist enterbt. Ein Ehepartner sirbt. Bekommt der Übriggebliebene 1/2 und der Pflichtteil ist auch 1/2?

Nun stirbt auch der 2. Ehepartner. Er hat aber seine eigene Schwester zur Alleinerbin erklärt. Die Sohn ist weiterhin enterbt. Bekommt die Schwester jetzt 1/2 und der Pflichtteilsberechtigte 1/2?

Dann hätte Letztere zweimal 1/2 vom Haus geerbt also im Grunde genommen 1/1???
Kann das so sein?
 
U

Unregistriert

Hallo,

jetzt also nochmal ganz langsam - das mit der Schwester habe ich übrigens glatt übersehen!

Ein Deutsche(r) kann ein Testament machen...
Ein Enterbte(r) kann jedoch den Pflichtteil einfordern.
Geschieht dies -> zieht die gesetzliche Vorgabe!
Demnach bekommt die Ehefrau an erster Stelle 1/4.
Und die Geschister 3/4, also je 3/8 - von dem halben Haus.
Ist die Schwester nicht enterbt, geht die Verteilung zw. ihr und der Mom wieder auf das im Test. angegebene Verhältnis.
Dem Sohn sind dann also 2/3 von 3/8 der Hälfte auszuzahlen - das geht den beiden Girls dann anteilig ab!
Stirbt jetzt die Mommi auch noch, hatte Sie 1/2 + ihren Anteil am Erbe = z.B. 3/4; wir gehen der Einfachheit halber davon aus, daß die Verhältnisse mit der Rauszahlung saniert wurden und der Hausanteil "in den Schwarzen" ist.
Das geht den Geschw. dann 50:50 zu.
Der Enterbte bekommt aber wieder nur den Pflichtteil - wenn er ihn geltend gemacht hat!
Also 2/3 von der Hälfte von 3/4 (= 3/8) hier! => 1 ganzes Viertel bekommt der nochmal rausgezahlt (insgesamt Zahlungen an ihn = 1 und 1/2 Viertel); die Schester hat das ganze haus, muß aber u.U. ganz schön pumpen, z.B. 33%ige Hypothek...
 
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